Freiwillige Ausreise
Der Kreis Groß-Gerau unterstützt die freiwillige Ausreise über eine Antragstellung bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Dies erfolgt über das Rückkehrförderprogramm REAG/GARP („Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany“) und „Goverment Assisted Repatriation Programme“ der IOM. Diese beiden Programme sind Förderinstrumente der freiwilligen Rückkehr/Weiterwanderung und bieten neben der Übernahme der Beförderungskosten ggf. zusätzlich eine Reisebeihilfe für die Weiterreise im Zielland. Angehörige einiger weniger Herkunftsstaaten können zusätzlich ggf. eine Starthilfe erhalten.
Für eine Ausreise sind gültige Reisedokumente und ggf. Einreisevisa für das Zielland notwendig!
Den aktuellen Antrag auf freiwillige Ausreise finden sie hier.
Weitere Informationen in der jeweiligen Landessprache erhalten Sie hier.
Für weitere Auskünfte oder Hilfestellungen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter*innen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Fachdienst Asyl und Zuwanderung
Freiwillige Ausreise
Bettina Krönung
Zimmer 308
Tel. 06152 989-797
ausreise-asyl@kreisgg.de
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
(Termine nach Vereinbarung)