Vorschläge bis 30. September möglich
KREIS GROSS-GERAU – Mit dem Kulturförderpreis würdigt der Kreis Groß-Gerau Personen mit außerordentlichen künstlerischen Begabungen, die noch in der Ausbildung oder am Anfang ihrer Laufbahn stehen. Damit sollen die Leistungen des künstlerischen Nachwuchses in den Fokus gerückt und die Geehrten zu weiteren Glanztaten motiviert werden. Noch sind Bewerbungen für den 7. Kulturförderpreis möglich: Meldeschluss ist am 30. September 2024.
Laut den Vergaberichtlinien verleiht der Kreis diesen Preis an Einzelpersonen oder Vereinigungen, die ihren Wohnsitz/ihre Wirkungsstätte im Kreis Groß-Gerau haben oder deren herausragende Leistung sich auf den Kreis Groß-Gerau bezieht. Ebenso wie beim im jährlichen Wechsel verliehenen Kulturpreis ist die Auszeichnung mit einem Preisgeld von 5000 Euro verbunden. 2018 hatte das Team des Festivals „Trebur Open Air“ den Nachwuchspreis erhalten, der Kulturförderpreis 2022 ging an die Junge Bühne Büttelborn.
Schriftlich begründete Vorschläge können von Kommunen, Vereinen, Verbänden, aber auch von Einzelpersonen unterbreitet werden. Eine Eigenbewerbung ist ausgeschlossen. Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, die sich aus im hiesigen Kulturbetrieb anerkannten Persönlichkeiten zusammensetzt.
Nähere Informationen zu den Vergaberichtlinien, zur Bewerbung sowie ein Meldeformular gibt es hier.
Bei Fragen zu den Vorschlagsmodalitäten gibt Elke Landau vom Fachdienst Sport, Kultur und Ehrenamt Auskunft. Erreichbar ist sie unter der Rufnummer 06152 989-465.