Niederlassungserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler
Wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt.
Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können.
Vergünstigung für Selbstständige (ausgenommen Freiberufler):
Für Selbstständige kann abweichend von den oben genannten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Ausländer die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.
Diese Vergünstigungen gelten nicht für Sie, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Freiberufler besitzen.
Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (z.B. Wegzug ins Ausland, Auslandsaufenthalt über sechs Monaten) erlischt.
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Niederlassungserlaubnis:
113,00 Euro: Erwachsene
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes
> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)
> Handelsregisterauszug / Gewerberegisterauszug
> Honorarverträge oder Ähnliches (nur bei Freiberuflern)
> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen. Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.
> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)
> Businessplan
(Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi)
> Bilanzen (Gewinn- und Verlustrechnung)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
Folgende Nachweise sind zusätzlich von Freiberuflern zu erbringen:
> Sonstige Einkommensnachweise
z.B. eigenes Vermögen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten
> Nachweis über 60 Monate Pflichtbeitragszahlungen oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens