Daueraufenthalt EU (unbefristet) nach Aufenthalt mit § 38a AufenthG

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG und deren Familienangehörige

Wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden. Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Dieser Titel ermöglicht es nicht in einem anderen EU Land zu arbeiten oder zu leben ohne, dass Sie in dem zweiten EU Land einen zusätzlichen Aufenthaltstitel beantragen und besitzen.

Vorteile der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt Sie sich in fast allen EU-Mitgliedsstaaten (außer Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen niederzulassen.
Sie dürfen sich zudem für einen längeren Zeitraum außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne das die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt:

Innerhalb der EU (außer Irland und Dänemark)       bis zu sechs Jahre

Außerhalb der EU (oder Irland und Dänemark)       bis zu zwölf Monate, als ehemaliger Besitzer einer Blauen karte EU bis zu 24 Monate

Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind in § 9a AufenthG geregelt.

– Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. 

– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)

Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet. 

– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.).

– Sie haben den Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.

– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).

– Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten zu können. Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen (wie bei der Niederlassungserlaubnis) gibt es nicht.

Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.

Gebühren der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU:

Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU    109,00 Euro: Erwachsene

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister
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> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes

> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Gehaltsabrechnungen – Es sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. Kindergeld/Kinderzuschlag/Unterhaltsvorschuss/Renteneinkünfte (von Ihnen und Ihrem Ehegatten)

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Services der Deutschen Rentenversicherung, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die letzten drei Mietzahlungen

> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

> Sprachzertifikat Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

> Zertifikat des Einbürgerungstests oder Test Leben in Deutschland