Aufenthaltserlaubnis f. Ehegatten v. Inhabern einer Niederlassungserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Inhabern eines unbefristeten Aufenthaltstitels

Als Ehegatte eines Inhabers eines unbefristeten Aufenthaltstitels wie z.B. einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu erhalten.

Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass der Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen gesichert ist.

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum zur Familienzusammenführung erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau anmelden.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Ehegatten
Für den Ehegattennachzug wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bezugsperson muss bereits im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sein.

Zudem ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1 des GER vorzulegen.

Ausnahme: Es sind keine Sprachkenntnisse vorzuweisen, wenn die Bezugsperson die Staatsangehörigkeit von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA besitzt oder einen Titel als Fachkraft, Forscher, Selbständiger oder Inhaber einer Blauen Karte EU vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hatte. Weiterhin sind keine einfachen Sprachkenntnisse vorzuweisen, wenn die Bezugsperson anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling ist.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wird in der Regel erstmalig für zwei Jahre erteilt und verlängert.

Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde.

Die Legalisation wird durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.

Bei bestimmten Staaten ist es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.

In einigen Staaten ist die Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung angefordert.

Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis:

100,00 Euro

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis*:

93,00 Euro

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen andere Gebühren gelten. 

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Arbeitgeberbescheinigung aller Beschäftigungsverhältnisse der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden) Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Sonstige Einkommensnachweise wie Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. von der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des GER, falls erforderlich
(DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

> Eheurkunde oder Familienregister mit Legalisation oder Haager Apostille