Ihr Ehegatte besitzt einen unbefristeten Aufenthalt. Verlängern Sie hier Ihren familiären Aufenthalt.
Ihr Ehegatte besitzt einen unbefristeten Aufenthalt. Klicken Sie hier, wenn Sie auch die Voraussetzungen für eine NE erfüllen.
Klicken Sie hier, um einen Aufenthaltstitel für Ihr Kind zu beantragen. Ein Elternteil muss im Besitz einer NE sein.
Beantragen Sie hier die Aufenthaltserlaubnis für Ihr minderjähriges Kind, wenn Sie selbst Inhaber einer NE sind.
Beantragen Sie hier einen unbefristeten Aufenthalt für Ihr Kind, wenn Sie selbst Inhaber eine NE sind.
Klicken Sie hier, wenn Sie Familienangehöriger einer Person sind, die eine Daueraufenthaltskarte nach dem FreizügG/EU besitzt.