Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige + nahestehende Personen

Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige + nahestehende Personen

Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen und nahestehenden Personen eines freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Bürgers wird in der Regel eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt, wenn sie bereits seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz sind.
Voraussetzung ist zudem, dass sie sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig mit dem EU/EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer/ Selbstständiger/ mit ausreichenden Existenzmitteln) ausgeübt wurde. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.

Erwerbstätigkeit
Die Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde.

Die Legalisation wird durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.

Bei bestimmten Staaten ist es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.

In einigen Staaten ist die Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung angefordert.

Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). 

 
Gebühren der Aufenthaltskarte:

Ausstellung der Daueraufenthaltskarte        

37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Ausweisdokumente des EU/EWR-Bürgers (Nationalpass oder nationale Identitätskarte)

> Arbeitgeberbescheinigungen aller Familienmitglieder seit der Einreise Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls Ihren letzten Einkommensteuerbescheid ein.

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Services der Deutschen Rentenversicherung, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen von EU/EWR-Bezugsperson und allen Familienangehörigen seit Einreise.

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung mit allen Versicherungszeiten seit Einreise. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (falls vorhanden)

> Nachweise über die Beantragung der Scheidung (Scheidungsantrag) und, soweit bereits erfolgt, die Scheidungsurkunde (falls vorhanden)

> Meldebescheinigung der EU-Bezugsperson (sofern nicht im Kreis Groß-Gerau mit Wohnsitz gemeldet)