Daueraufenthaltsbescheinigung für EU/EWR-Bürger

Daueraufenthaltsbescheinigung für EU/EWR-Bürger

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen kraft Gesetzes ein Daueraufenthaltsrecht.

Dieses kann auf Antrag von der Ausländerbehörde bescheinigt werden.

Die Ausländerbehörde prüft sodann, ob der EU/EWR-Bürger von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht. Hierfür sind entsprechende Nachweise einzureichen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie am Ende dieser Seite.

Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:

– Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

– Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,

– nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,

– Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben,

– sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.

Gebühren der Bescheinigung:

Für die Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung     10,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

> Ausweisdokumente des EU/EWR-Bürgers (Nationalpass oder nationale Identitätskarte)

> Nachweise über nichtselbstständige Arbeitstätigkeiten aller Familienmitglieder seit der Einreise Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Services der Deutschen Rentenversicherung, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

> Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (falls vorhanden)