Geflüchtete aus Ukraine (Erteilung/Verlängerung § 24 AufenthG)

Geflüchtete aus der Ukraine

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt.

Voraussetzungen


Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine:
ukrainische Staatsangehörige,
oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz (z.B. Flüchtling) oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
oder: Familienangehörige von Ukrainer/innen oder von Personen, die Schutz in der Ukraine erhalten haben
oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem unbefristeten Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und bei befristeten Titelinhabern noch zusätzlich der Nachweis, dass sie nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. Syrische, eritreische und afghanische Staatsangehörige benötigen lediglich einen befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel.

Für jede Person benötigen wir mindestens eines der folgenden Dokumente:

Zuweisung/Wohnsitz
Wer einen Antrag auf „vorübergehenden Schutz" stellen möchte, benötigt entweder eine dauerhafte Unterkunft im Kreis Groß-Gerau (zum Beispiel in einer angemieteten Wohnung oder bei Verwandten) oder eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung im Kreis Groß-Gerau.

Hinweise für Wohnsitzwechsel außerhalb von Hessen
Sofern Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG und einer Wohnsitzauflage für das Land Hessen besitzen, dürfen Sie innerhalb Hessens ohne gesonderte Erlaubnis umziehen.
Sofern der Umzug in ein anderes Bundesland beabsichtigt ist, ist ein Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage samt Darlegung der Gründe und Nachweise einzureichen. Wählen Sie bitte die für die Streichung der Wohnsitzverpflichtung vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Vorgehen nach Einreise
Wenn Sie noch keine Unterkunft haben, müssen Sie sich zunächst an die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen begeben. Die Adresse lautet:
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, Rödgener Straße 61 in 35394 Gießen.

Sobald Sie sich beim Bürgeramt angemeldet haben, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen. Die Bearbeitung inklusive erkennungsdienstlicher Registrierung erfolgt dann ausschließlich in der Ausländerbehörde. Den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wurde bis zum 04.03.2024 erteilt gem. § 24 AufenthG. Alle bis zum 04.03.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG gelten automatisch bis zum 04.03.2026 fort. 

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (unselbständige und selbständige Tätigkeit).

Wohnsitzbeschränkung auf Land Hessen
Grundsätzlich wird gem. § 12a AufenthG eine Wohnsitzbeschränkung auf das Land Hessen für die Dauer von drei Jahren verfügt. Die Wohnsitzbeschränkung wird nicht aufgenommen oder kann später auf Antrag aufgehoben werden, wenn der Ausländer, der Ehegatte /eingetragener Lebenspartner oder sein minderjähriges Kind:

  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von 15 Std./Woche aufnimmt /aufgenommen hat und durch die Person mindestens ein Einkommen i.H.v. 810 Euro netto erzielt wird.
  • eine Berufsausbildung aufnimmt oder
  • studiert

Gebühren

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist gebührenfrei.

Falls ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden kann: 44,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass (sofern vorhanden) oder Identitätskarte der Ukraine (ID-Card) Modell 2015 oder sonstiger Identitätsnachweis

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Bei Nicht-Ukrainern: Aufenthaltstitel aus der Ukraine

> Bei Nicht-Ukrainern: Schriftliche Erklärung und Nachweise (falls vorhanden), warum Sie nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

> Bei Familienangehörigen: Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde

> Ggf. vorliegender Aufenthaltstitel und/oder Fiktionsbescheinigung

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihren Familienangehörigen im Haushalt (Ehegatte/Lebenspartner/Kinder); falls vorhanden

> Ausbildungsvertrag + die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Immatrikulationsbescheinigung bei einem Studium von Ihnen und Ihren Familienangehörigen im Haushalt (Ehegatte/Lebenspartner/Kinder)