Nebentätigkeit
Nebentätigkeit für Arbeitnehmer
Wenn Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung mit Bindung an den Arbeitgeber sind und einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen möchten, ist dies nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich. Dieser Antrag bezieht sich nur auf die Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung. Sollten Sie eine zusätzliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, nutzen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite.
Achtung: Ist die Arbeitgeberbindung bereits aus den Nebenbestimmungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestrichen worden, ist ein Antrag nicht notwendig. Sie dürfen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften mehreren Beschäftigungen nachgehen.
Aufnahme einer Nebentätigkeit
Ob Ihnen eine Nebentätigkeit erlaubt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Auch für die zusätzliche Beschäftigung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Diese wird durch die Ausländerbehörde nach Eingang der vollständigen Unterlagen eingeholt.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Bearbeitungsgebühr 50,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes / Fiktionsbescheinigung
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
> Gehaltsabrechnungen der Hauptbeschäftigung
> Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit – falls vorhanden
> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Services der Deutschen Rentenversicherung