Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte
Als qualifizierte Fachkraft haben Sie die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten.
Nach einem Aufenthalt zum Studium nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz und erfolgreichem Abschluss des Studiums in Deutschland: | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach Abschluss einer Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz: | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz: | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz: | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet. | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 12 Monate erteilt und kann einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (ausgenommen die einmalige Verlängerungsmöglichkeit nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung) ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer Qualifikation entspricht.
Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis:
100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten;
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Akademischer Abschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org) beizufügen
> Berufsausbildungsabschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung beizufügen