Arbeitgeberwechsel

Arbeitgeberwechsel

Antrag auf Arbeitgeberwechsel oder die Anpassung der Nebenbestimmungen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung sind, sind Sie in der ersten Zeit an Ihren Arbeitgeber gebunden. Möchten Sie den Arbeitgeber wechseln, bedarf dies der Zustimmung der Ausländerbehörde.

Bindung an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt.

Sollten Sie die Voraussetzungen des § 9 BeschV bereits erfüllen, kann die Arbeitgeberbindung aus den Nebenbestimmungen gestrichen werden.

Gebühren des Arbeitgeberwechsels/ Anpassung der Nebenbestimmungen:
Für den Wechsel des Arbeitgebers oder die Anpassung der Nebenbestimmungen wird gem. § 47 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes/ Fiktionsbescheinigung

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf –  Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

> Nur bei Arbeitgeber- oder Positionswechsel sowie bei Ausbildungsplatzwechsel: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

> Nur bei Arbeitgeberwechsel: Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Akademischer Abschluss: Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule beizufügen. Anabin

> Berufsausbildungsabschluss: Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung beizufügen.