Hier können Sie eine Aufenthaltserlaubnis, aufgrund der von Ihnen ausgeübten Beschäftigung, beantragen.
Klicken Sie hier, wenn Ihre Bezugsperson sich als Arbeitnehmer im Bundesgebiet aufhält.
Klicken Sie hier, um die Blaue-Karte-EU zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Fachkräfte und bietet besondere Vergünstigungen.
Diese Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Entsandte. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen.
Hier können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen.
Dieser Aufenthalt richtet sich an qualifizierte Fachkräfte die sich noch auf Arbeitsplatzsuche befinden.
Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Klicken Sie hier, um einen Wechsel des Arbeitgebers zu beantragen. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie derzeit an Ihren Arbeitgeber gebunden sind.
Klicken Sie hier, um Ihren Arbeitgeberwechsel anzuzeigen.
Klicken Sie hier, um eine Nebentätigkeit zu beantragen. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie einer Arbeitgeberbindung unterliegen.
Beantragen Sie hier Ihren unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
Klicken Sie hier, wenn Ihre Beschäftigung aus religiösen und/oder karitativen Zwecken ausgeübt wird.
Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel der innerhalb der EU weitere Vorteile gewährt.
Klicken Sie hier, wenn Sie einen Daueraufenthalt aus einem anderen EU-Staat besitzen.
Sie sind in einen anderen EU-Staat entsendet worden und möchten vorübergehend im Bundesgebiet tätig sein.
Sie halten sich in einem angrenzenden Staat rechtmäßig auf und müssen regelmäßig in das Bundesgebiet einreisen.