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Erste Preisverleihung

Inklusions-Preis von Kreis und Stiftung Soziale Teilhabe

KREIS GROSS-GERAU – Der Kreis Groß-Gerau und die Stiftung – Soziale Teilhabe behinderter Menschen in Rhein-Main verleihen erstmals den Inklusions-Preis. Die Veranstaltung ist für Mittwoch, 20. November 2024, von 18 bis 19 Uhr im Georg-Büchner-Saal des Groß-Gerauer Landratsamts geplant; Einlass ist ab 17.30 Uhr. Geehrt werden zwei Preisträger*innen. Der Inklusions-Preis würdigt herausragende Initiativen und Projekte, die sich für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Inklusion ist ein Menschenrecht. Die UN-Konvention fordert ein inklusives Gemeinwesen, in dem den Menschen mit Behinderungen die gleichen Teilhabemöglichkeiten und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von Aussehen, Sprache oder Behinderung, selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

Mit dem Inklusions-Preis wollen der Kreis Groß-Gerau und die Stiftung Soziale Teilhabe das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken und zur Nachahmung ermutigen. Der Inklusions-Preis wird an zwei herausragende Projekte oder Initiativen vergeben. Das Preisgeld beträgt jeweils 2.500 Euro.