Chancengleichheitsplan
Der neue Chancengleichheitsplan der Kreisverwaltung Groß-Gerau ist Anfang April 2019 in Kraft getreten, nachdem der Kreistag ihn in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Das Neue an dem bis Ende 2024 gültigen Papier ist, dass es neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Frauenförderplan einen Integrationsförderplan und einen Inklusionsförderplan enthält.
Gesundheitsförderung
Betriebssport
In den Sparten Badminton, Laufen/Nordic Walking und Fußball können sich die sportinteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Betriebssportgruppen messen oder einfach nur Spaß miteinander haben. Die Fußballmannschaft des Landratsamtes spielt jährlich beim Hessentagsturnier. Unsere Läufer organisieren einmal im Jahr einen ganz besonderen Event zum Beispiel Teilnahme an Stadtläufen, Marathon, Langstreckenläufen.
Familienfreundliche Arbeitszeit

Im Rahmen der Bürgerorientierung werden allen Beschäftigten individuelle Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Dazu zählen zum Beispiel Teilzeitbeschäftigung und alternierende Teleheimarbeit.
Fort- und Weiterbildung
Cafeteria/Kantine
Physiotherapie
Räumlichkeiten
Gute Erreichbarkeit
Die Verringerung von Umweltbelastungen und die optimale Nutzung der begrenzt zur Verfügung stehenden Parkräume im Bereich der Kreisverwaltung und der Kreisklinik Groß-Gerau durch Einführung einer Parkraumbewirtschaftung und die Schaffung von Anreizen für die Beschäftigten zur Nutzung öffentlicher und nicht motorisierter Verkehrsmittel ist ein großes Ziel. Den Beschäftigten wird hierfür ein Jobticket angeboten. Mitten im Rhein-Main-Gebiet gelegen ist Groß-Gerau sowohl per Auto als auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr sehr gut zu erreichen.
Jobticket
Unseren Beschäftigten wird ein Jobticket für den gesamten Bereich des öffentlichen Nahverkehrs (RMV) angeboten; es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Verbundgebiet des RMV und beinhaltet das Recht zur kostenfreien Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19:00 Uhr und ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen hessischen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. eines Jahres.