Unsere Aufgabe ist die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten.
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung nach dem Hess. Schulgesetz. Sie erfüllt eine individual-medizinische, eine arbeitsmedizinische und eine epidemiologische Aufgabe.
Zur individualmedizinischen Aufgabe gehört:
Die Aufforderung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt - Jugendärztlicher Dienst - in Kooperation mit der Grundschule an die Erziehungsberechtigten. Zur Untersuchung bringen Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen, das gelbe Kindervorsorgeheft und einen Impfnachweis mit. Aktuelle Untersuchungsberichte, Facharztberichte sowie Ergotherapie- und/oder Logopädieberichte, falls vorhanden, sollten wenn möglichst auch zur Schuleingangsuntersuchung mitgebracht werden.
Sie haben keinen Anamnesebogen mit der Einladung zugesandt bekommen? Hier ist ein Formular zum Ausdrucken.
Neben der Schuleingangsuntersuchung können auf Wunsch von Schule, Schulamt und Eltern weitere schulärztliche Untersuchungen stattfinden.
Beratung für Eltern (Mütter und Väter) mit Neugeborenen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr
Kinderkrankenschwestern, aus dem Team Frühe Hilfen, bieten Hausbesuche in schwierigen Lebenssituationen an.
Wir unterstützen
Schwerpunkte unserer Arbeit
Sie benötigen eine Stellungnahme zur Schulsporttauglichkeit bzw. Schulsportuntauglichkeit Ihres Kindes?
Bitte schicken Sie uns einen formlosen schriftlichen Auftrag mit Namen des Kindes, Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen. Legen Sie aktuelle ärztliche/fachärztliche Befunde in Kopien bei.
Unsere Adressdaten:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Wilhelm - Seipp- Str. 4
64521 Groß - Gerau
Email: jugendaerztlicherdienst@kreisgg.de
Fax: 06152 989 187
Ob eine Vorstellung bei uns erfolgt, wird nach Sichtung der Unterlagen entschieden.
Diese Bescheinigung kostet - unabhängig vom Ergebnis - 25 € - 40 €
Die Durchführung von Integrationsmaßnahmen im Vorschulalter obliegt dem Fachbereich Soziale Sicherung der Kreisverwaltung. Der Jugendärztliche Dienst erstellt dazu, nach entsprechender Beauftragung durch diesen Fachbereich, ein ärztliches Gutachten.
Wir sind für Sie da
Wir bieten
Ansprechpartner*in für die Kindertagesstätten bei Fragestellungen, die die Sprachentwicklung betreffen
»» Meilensteine in der Sprachentwicklung
»» Sprachförderung – im Kindergarten und Zuhause
»» Sprachauffälligkeiten und Störungen in der Sprachentwicklung
»» Mehrsprachigkeit bei Kindern
Wir bieten an
»» Hospitation in den Gruppen
»»Beratung der Erzieher
»»Elternberatung
»» Logopädische Dienste
• Nachuntersuchung auffälliger Befunde der Schuleingangsuntersuchung
• Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
Wir informieren und beraten Mütter und Väter über
Beratungsangebote:
Die " Mütterberatungen " finden nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung im Gesundheitsamt Groß-Gerau statt.
Tel: 06152 989 246 Frau Kremer
Hier geht's zu unserem Flyer
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Renate Till
Arzthelferin
Zimmer 125
Wilhelm-Seipp-Str.9
64521 Groß-Gerau
06152 989-245
Fax 06152 989-187
jugendaerztlicherdienst@kreisgg.de
Simone Eidebenz
Fachdienstleitung
Schulärztin
Zimmer 123
Wilhelm-Seipp-Str.9
64521 Groß-Gerau
06152 989-238
Fax 06152 989-187
jugendaerztlicherdienst@kreisgg.de
Dr. med. E. Mikeska
FÄ für Kinder-und Jugendmedizin
Zimmer 120
Wilhelm-Seipp-Str. 9
64521 Groß - Gerau
Tel: 06152-989 243
Fax: 06152 989 187
Dr. med. I. Nold
Ärztin
Wilhelm- Seipp- Str. 9
64521 Groß - Gerau
Tel: 06152 989 225
Fax: 06152 989 187
jugendaerztlicherdienst@kreisgg.de
Frühe Hilfen
Anke Haack
Familien-Kinderkrankenschwester
Zimmer 118
Wilhelm-Seipp-Str.9
64521 Groß-Gerau
06152 989-209
Fax 06152 989-187
ges-fruehehilfen@kreisgg.de