Badegewässer
Im Kreis Groß-Gerau existieren sechs offiziell ausgewiesene Badeseen, die nach den Vorgaben der Hessischen Badegewässerverordnung (VO-BGW) durch das Gesundheitsamt überwacht werden. Die Verordnung fußt auf der EU-Badegewässerrichtlinie, mit der ein europaweit einheitlicher Standard für die Einstufung, Bewirtschaftung und Überwachung von Badegewässern geschaffen wurde.
Die seuchenhygienische Eignung eines Gewässers zum Baden wird in erster Linie anhand der Indikatorkeime Escherichia coli und intestinale Enterokokken beurteilt. Beide Parameter bilden ein Maß für die fäkale Belastung des Badewassers. Derartige Verunreinigungen sind häufig auf Einleitungen aus Kanalisations- und Kläranlagenabläufen zurückzuführen. Aber auch Abspülungen von umliegenden Flächen infolge starker Niederschläge und Ausscheidungen von Wasservögeln können mitunter zu erhöhten Messwerten beitragen. Da auf diesen Wegen vermehrt Krankheitserreger in das Gewässer gelangen können, finden während der Badesaison regelmäßige Kontrolluntersuchungen statt. Die Ergebnisse dieser Laboranalysen werden laufend auf den Internetseiten des Hessischen Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Bewertung der Gewässergüte. Den Badeseen im Kreis Groß-Gerau wird nach den Kriterien der VO-BGW durchweg eine ausgezeichnete Wasserqualität bescheinigt.
Ausgewiesene Badegewässer in Hessen
Kontakt
Zuständigkeitsbereich „Nord”
(Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim)
Herr G. Kaufmann
Zimmer 103
06152 989-393
Zuständigkeitsbereich „Mitte”
(Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim)
Herr B. Schulz
Zimmer 107
06152 989-208
Zuständigkeitsbereich „Süd”
(Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur)
Herr U. Wille
Zimmer 106
06152 989-247
Fax: 06152 989-104
wasserhygiene@kreisgg.de
Anschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 9
64521 Groß-Gerau
Sprechzeiten nach Vereinbarung