Sie haben Fragen zur Trinkwasser-, Badegewässerüberwachung?
Die Überwachung der Trinkwasserqualität erfolgt nach den Vorgaben in der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Wasserversorgungsgebiete
Das Trinkwasser im Leitungsnetz der Wasserwerke wird an festgelegten Entnahmestellen einer periodischen Untersuchung und einer Routine-Kontrolle unterzogen.
Einzelversorger
Die Kleinanlagen dienen der Eigenversorgung mit Trinkwasser. Die Eigennutzung unterliegt der Überwachung auf Einhaltung der Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Trinkwasserinstallationen
Die Trinkwasserbereitstellung in den Hausinstallationen unterliegt der Überwachung hinsichtlich der durch die Installation verursachten Änderungen im Trinkwasser. Im öffentlichen und gewerblichen Bereich sind uns Großanlagen zur Trinkwassererwärmung anzuzeigen, soweit sie die Kriterien erfüllen.
Weiterhin sind uns wesentliche Änderungen an der Trinkwasserinstallation anzuzeigen.
Badegewässer; Frei- und Hallenbäder
Die Badeseen unterliegen der Überwachung nach der Badegewässer Verordnung. Über die Wasserqualität der Badeseen können Sie sich aktuell unter diesem Link informieren.
Die Frei -und Hallenbäder werden nach dem Infektionsschutzgesetz überwacht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die angegebene Person im Kontakt
Zuständigkeitsbereich „Nord”
(Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim)
Herr G. Kaufmann
Zimmer 107
06152 989-393
Zuständigkeitsbereich „Mitte”
(Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim)
Herr B. Schulz
Zimmer 106
06152 989-208
Zuständigkeitsbereich „Süd”
(Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur)
Herr U. Wille
Zimmer 106
06152 989-247
Fax: 06152 989-104
wasserhygiene@kreisgg.de
Anschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 9
64521 Groß-Gerau
Sprechzeiten nach Vereinbarung