Masernschutzgesetz
Ab dem 01.03.2020 besteht eine Masernimpfpflicht für Personen, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten bzw. betreut werden.
Das Gesetz sieht vor, dass betroffene Personen ihre Impfung oder Immunität nachweisen müssen.
Sollten Sie eine Person beschäftigen oder betreuen, die keinen Nachweis einer Masernimpfung erbringen oder die Immunität nicht nachweisen kann, müssen Sie dies mit folgendem Formular an das Gesundheitsamt melden: Meldeformular Masernschutzgesetz
Bitte speichern Sie das Dokument ab und senden Sie es ausgefüllt an folgende E-Mail Adresse: infektionsschutz@kreisgg.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten und Merkblättern:
Merkblatt Beschäftigte Gemeinschaftseinrichtungen
Merkblatt Eltern und Erziehungsberechtigte
Merkblatt Leiter Einrichtungen
Merkblatt Beschäftigte med. Einrichtungen
Kontakt
Gesundheitsschutz
06152 989-690