Elektronisches Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG
Bitte wählen Sie bei Erkrankung oder Verdacht die entsprechende, meldepflichtige Erkrankung aus. Die Meldung von positiven SARS-CoV-2 Selbsttests, ist ebenfalls möglich.
Falls Dauerausscheider oder Erreger nicht vorhanden sind, können Sie das Feld frei lassen.
Dasselbe gilt für die unter weitere Erkrankungen aufgeführten Auswahlmöglichkeiten. Sollte es sich um eine Verlausung/Infektiöse Gastroenteritis handeln, entsprechend ankreuzen und die oberen Felder leer lassen.
Sollten Sie mehrere Personen melden müssen, benutzen Sie bitte die Datei "Liste Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen". Diese können Sie abspeichern und unter dem Punkt betroffene Person unten bei "Upload Liste" wieder hochladen. Die Liste wird der Meldung dann automatisch angehangen.
Unter Meldende Einrichtung/Person tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten in die entsprechenden Felder ein.
Unter Absenden können Sie die fertig ausgefüllte Meldung abschließen, diese wird dann automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt.
Für Meldungen über Kopfläuse, Infektiöse Gastroenteritis und Scharlach brauchen wir nicht zwingend die Adresse, Telefonnummer und den Kinderarzt. Sollten wir in diesen Fällen die Daten benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns bitte unter einer der rechts aufgeführten Telefonnummern an.
Kontakt
Frau K. Hasenbein
06152 989-733
Zimmer 108
Herr C. Ortiz
06152 989-690
Zimmer 105
Fax: 06152 989-349
E-Mail: infektionsschutz@kreisgg.de