Belehrungen gem. § 35, 43 IfSG
Sie möchten eine Bescheinigung als Beschäftigte/r im Lebensmittelbereich (§ 43) oder eine Bescheinigung als Beschäftigte/r in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 35)?
Belehrungen sind nur für Personen die im Kreis Groß-Gerau wohnen oder arbeiten und nach vorheriger Voranmeldung möglich. Sollten Sie nicht im Kreis Groß-Gerau wohnen, benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers die bestätigt, dass sich Ihr Arbeitgeber im Kreis Groß-Gerau befindet.
Bitte rufen Sie uns zur Terminabsprache unter der Telefonnummer 06152/989-227 an oder schreiben uns eine E-Mail an Belehrung@kreisgg.de mit den u.g. Daten mit der Bitte um Rückruf und Terminvereinbarung. Nach der telefonischen Terminvereinbarung, schicken Sie uns - falls nicht schon geschehen - vorab bitte folgende Angaben:
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Name und Adresse des Unternehmens für welches Sie die Belehrung benötigen
- Telefonnummer für evtl. Rückfragen
- Für die Übersendung der Daten von Gruppenbelehrungen, nutzen Sie bitte folgendes Formular: Liste Gruppenbelehrungen
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin, ansonsten können wir die Teilnahme nicht gewährleisten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird weiterhin empfohlen.
- Für die Teilnahme an der Belehrung sollten ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein, ansonsten muss eine Person mit anwesend sein, die Ihnen den Belehrungsfilm übersetzen kann.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bescheinigung bei erstmaligem Arbeitsantritt, nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) mit.
Die Belehrung benötigt nicht, wer die Tätigkeit nicht auf Dauer ausführt. Dies sind z.B. einmalige Veranstaltungen wie Schulveranstaltungen, Straßen- und Sommerfeste, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- und Ferienlager, auch wenn mit der Veranstaltung Gewinn erwirtschaftet werden soll. Zweckmäßigerweise sollte zumindest eine beim Verkauf anwesende Person im Besitz einer Belehrung sein.
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Momentan nur | auf Terminbasis |
Kosten
Bitte versuchen Sie per EC-Karte zu bezahlen
- 29,00 € bei Belehrungen nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereich)
- 20,00 € bei einer Wiederholungsbelehrung nach § 43 IfSG (Originalbescheinigung wird benötigt)
- 15,00 € bei Belehrungen nach § 35 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen)
- 12,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift (Nur innerhalb von 3 Monaten nach Erstausstellung möglich)
- 10,00 € für schulisch verpflichtende Praktika (bis zu 4 Wochen)