Belehrungen gem. § 35, 43 IfSG
Momentan sind Belehrungen nur für Personen die im Kreis Groß-Gerau wohnen oder arbeiten und nach vorheriger, telefonischer Voranmeldung möglich. Sollten Sie nicht im Kreis Groß-Gerau wohnen, benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers die bestätigt, dass sich Ihr Arbeitgeber im Kreis Groß-Gerau befindet.
Bitte rufen Sie uns zur Terminabsprache unter der Telefonnummer 06152/989-227 an oder schreiben uns eine E-Mail an Belehrung@kreisgg.de mit den u.g. Daten mit der Bitte um Rückruf und Terminvereinbarung. Nach der telefonischen Terminvereinbarung, schicken Sie uns - falls nicht schon geschehen - vorab bitte folgende Angaben:
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Name und Adresse des Unternehmens für welches Sie die Belehrung benötigen
- Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Bitte erscheinen Sie zum Termin mit einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Sie möchten eine Bescheinigung als Beschäftigte/r im Lebensmittelbereich oder eine Bescheinigung als Beschäftigte/r in Gemeinschaftseinrichtungen?
- Für die Teilnahme an der Belehrung sollten ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein, ansonsten bitten wir Sie einen Dolmetscher mitzubringen.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bescheinigung bei erstmaligem Arbeitsantritt, nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) mit.
Die Belehrung benötigt nicht, wer die Tätigkeit nicht auf Dauer ausführt. Dies sind z.b. einmalige Veranstaltungen wie Straßenfeste, Trödelmärkte, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- und Ferienlager, auch wenn mit der Veranstaltung Gewinn erwirtschaftet werden soll.
Kosten: (Momentan bitte nur per EC-Karte zahlen)
- 28,00 € bei Belehrungen nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereich)
- 20,00 € bei einer Wiederholungsbelehrung nach § 43 IfSG (Originalbescheinigung wird benötigt)
- 15,00 € bei Belehrungen nach § 35 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen)
- 12,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift (Nur innerhalb von 3 Monaten nach Erstausstellung möglich)
- 10,00 € für schulisch verpflichtende Praktika (bis zu 4 Wochen)
Kontakt
Frau K. Rach
Zimmer 105
06152 989-227
Fax 06152 989-349
E-Mail: Belehrung@kreisgg.de
Anschrift
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Momentan nur auf Terminbasis |