Die Aufgabe des Fachdienstes Gesundheitsschutz ist es, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Unser Hauptaugenmerk gilt der Vermeidung bzw. Minderung von Infektionsgefahren bei übertragbaren Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz.
Dazu gehört:
Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
Ermittlungen, Überwachungen und Beratungen bei meldepflichtigen Erkrankungen
Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Tuberkulosefürsorge
Reisemedizinische Beratung
Beratung und Überwachung (in Bezug auf hygienische Fragen) von
Trinkwasser-, Badewasser- und Badeseenüberwachung
Übersicht Informationen vom Robert-Koch-Institut
Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
Empfehlungen für das Management von Kontaktpersonen zu einer an Affenpocken erkrankten Person
Verdachtsabklärung und Maßnahmen, Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte
Information zu Affenpocken (Friedrich-Löffler-Institut)
Information zu Affenpocken (Deutsche Aidshilfe)
Empfehlung für Veranstaltungen
Informationsblatt zu Impfungen
Multiresistente Erreger (MRGN/MRSA/VRE)
Belehrungen gem. § 35, 43 IfSG
Informationsblätter für Gemeinschaftseinrichtungen
Elektronisches Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG