Infektionsschutz

Die Aufgabe des Fachdienstes Gesundheitsschutz ist es, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Unser Hauptaugenmerk gilt der Vermeidung bzw. Minderung von Infektionsgefahren bei übertragbaren Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz.
Dazu gehört:
Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
Ermittlungen, Überwachungen und Beratungen bei meldepflichtigen Erkrankungen
Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Tuberkulosefürsorge
Reisemedizinische Beratung
Beratung und Überwachung (in Bezug auf hygienische Fragen) von
- Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Laboren, Alten- und Pflegeheimen
- Kindergärten, Schulen und sonst. Gemeinschaftseinrichtungen
- Tätowierung- und Piercingstudios etc.
Trinkwasser-, Badewasser- und Badeseenüberwachung
Aus aktuellem Anlass: