Gesundheitsberichterstattung
„Daten für Taten“
Nach § 13 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst ist es Aufgabe der Gesundheitsämter, die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in ihrem Bezirk zu beobachten, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem Rahmen erstellt der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz gesundheitsbezogene Basisberichte sowie themen- und zielgruppenbezogene Schwerpunktberichte. Diese gewähren der Politik, der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die gesundheitliche Lage und Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Groß-Gerau.
2016
Kindergesundheit im Kreis Groß-Gerau
Kontakt
E-Mail: gpg@kreisgg.de
Termine nach Vereinbarung.