Impfstation in Rüsselsheim schließt
Corona-Impfambulanz im Groß-Gerauer Helvetia Parc bleibt bestehen
FAQs_zu_20a_IfSG.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)
Informationen für betroffene Einrichtungen und Unternehmen über den Meldeweg:
Für die Meldung der in Ihrer Einrichtung/in Ihrem Unternehmen tätigen Personen, die Ihnen bis zum Ablauf des 15.03.2022 keinen Nachweis nach § 20a Abs. 2 vorgelegt haben, steht Ihnen ein Online-Portal zur Verfügung. Der Prozess wird nach Freigabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration am Mittwoch, den 16.03.2022 um 8 Uhr automatisch zur Nutzung freigeschaltet.
Der Link zur Meldung durch die Einrichtungen im Kreis Groß-Gerau lautet:
Über dieses Portal ist es Ihnen möglich, die entsprechenden Meldungen abzugeben.
Bitte übersenden Sie uns keine Meldungen auf dem Postweg oder per Fax- oder E-Mail! Dies ist allein aus Datenschutzgründen nicht zulässig! Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie nicht verpflichtet sind, uns über den Impfstatus all Ihrer Mitarbeitenden zu informieren. Sie sind lediglich verpflichtet, uns die Personen zu melden, die Ihnen keines der folgenden Dokumente vorgelegt haben:
Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen COVID 19 (i. d. R. zwei Impfdosen!)
Vorlage eines gültigen Genesenennachweises
Vorlage einer nachvollziehbaren ärztlichen Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation gegen eine COVID-Impfung
Die ärztliche Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird, muss keine Diagnosen, Untersuchungsbefunde oder ausführliche Begründungen enthalten. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Bescheinigung haben, melden Sie uns die betreffenden Personen ebenfalls über das Meldeportal. Im Rahmen der Prüfung dürfen wir als Gesundheitsamt die Vorlage von Untersuchungsbefunden usw. fordern.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Genesenennachweises muss der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung innerhalb eines Monats ein neuer Nachweis gemäß § 20a Abs. 2 IfSG vorgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie verpflichtet, uns die betreffende Person unverzüglich zu melden, wenn sie keinen neuen Nachweis vorgelegt hat.
Die uns von Ihnen gemeldeten Personen dürfen im Unternehmen/in der Einrichtung weiterhin beschäftigt werden, bis die Prüfung durch das Gesundheitsamt abgeschlossen ist und ggf. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde.
Bitte richten Sie Anfragen ausschließlich an das Postfach impfpflicht@kreisgg.de.
Aktuell gibt es im Kreis Groß-Gerau bereits eine erhebliche Anzahl von Leistungserbringern, die in Ergänzung zu den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren im Wege einer Einzelfallentscheidung mit der Durchführung von Tests im Rahmen der Bürgertestung beauftragt wurden.
Somit besteht derzeit eine flächendeckende und ausreichende Teststruktur, die keiner Erweiterung bedarf. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass der Kreis Groß-Gerau derzeit keine weiteren Einzelbeauftragungen mehr vornimmt.
Von weiteren Anfragen bitten wir einstweilen abzusehen.
https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html
Servicetelefon: 06151-12 6000 sowie 06151-12 8000
E-Mail: ifsg-entschaedigung@rpda.hessen.de
Ort | Gesamtfallzahl | Anstieg* |
Biebesheim | 1.806 | 0 |
Bischofsheim | 3.798 | 2 |
Büttelborn | 4.281 | 10 |
Gernsheim | 2.831 | 0 |
Ginsheim-Gustavsburg | 4.799 | 5 |
Groß-Gerau | 7.079 | 19 |
Kelsterbach | 4.757 | 6 |
Mörfelden-Walldorf | 9.766 | 22 |
Nauheim | 2.858 | 9 |
Raunheim | 5.106 | 6 |
Riedstadt | 6.260 | 7 |
Rüsselsheim | 20.205 | 17 |
Stockstadt | 1.682 | 1 |
Trebur | 3.362 | 3 |
Summe | 78.590 | 107 |
Todesfälle | 375 | |
7-Tages-Inzidenz | 237,5 |
*Anstieg zum letzten Lagebericht
Corona-Impfambulanz im Groß-Gerauer Helvetia Parc bleibt bestehen
Kreis meldet Infektionszahlen künftig von Montag bis Freitag
Kreis und Kommunen reagieren auf neuen Erlass des Landes
Kreis Groß-Gerau setzt Empfehlung der Ständigen Impfkommission um
corona.hotline@kreisgg.de
Bei Kontaktaufnahme per Mail bitte die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen hinterlassen!
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
06152 989-0
Fax: 06152 989-133
info@kreisgg.de