Eingliederungshilfe / Wirtschaftliche Hilfen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen beseitigen oder mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft eingliedern.
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, die nicht nur vorübergehend = länger als 6 Monate körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe ist geteilt.

Der Kreis ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung
- für Leistungen der Eingliederungshilfe, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter beantragt werden

Rüsselsheimer Einwohner*innen wenden sich bitte an: Leistungssachbearbeitung BTHG,  eingliederungshilfe@ruesselsheim.de

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung
- für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rentenalter, wenn vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze Menschen Leistungen des LWV erhalten haben, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.

Link zum LWV: http://www.lwv-hessen.de

Im Kreis Groß-Gerau berät die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Beratung ist kostenlos. Sie ist unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und steht Ihnen zu Seite. Gefördert wird die Beratungsarbeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gesetzliche Grundlage ist § 32 SGB IX.

Link zur EUTB: www.eutb-kreisgg.de , Telefon: +49 6142 4079241

Eingliederungshilfe wird beim Sachgebiet Wirtschaftliche Eingliederungshilfe beantragt. Nach Prüfung und ggf. Bedarfsfeststellung durch das pädagogische Team wird über die Kostenübernahmeanträge entschieden.

Sie möchten einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellen oder sich darüber informieren?
Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12 Uhr und mittwochs von 14-18 Uhr.

Kontakt

Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Tel.: 06152 989-767
Fax: 06152 989-109
wi.egh@kreisgg.de


Sachgebietsleitung
Wirtschaftliche Eingliederungshilfe

Frau Freiberger
Zimmer 325
Tel.: 06152 989-455

 

Sachbearbeitung

Frau Bausch
Zimmer 324
Tel.: 06152 989-84027

Frau Dammel-Waloschik
Zimmer 323
Tel.: 06152 989-483

Frau Eckert
Zimmer 322
Tel.: 06152 989-84046

Frau Eichhorn
Zimmer 321
Tel.: 06152 989-546

Frau Ertas
Zimmer 322
Tel.: 06152 989-328

Frau Fries
Zimmer 324
Tel.: 06152 989-870

Frau Hlous
Zimmer 321
Tel.: 06152 989-732

Frau Jourdan
Zimmer 323
Tel.: 06152 989-350


Rechnungsbüro

Frau Eberle
Zimmer 326
Tel.: 06152 989-84063

Frau Kleinböhl
Zimmer 326
Tel.: 06152 989-454

Frau Nusch
Zimmer 315
Tel.: 06152 989-84546