Aufgabe und Funktion
Das Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung des Fachbereiches Soziale Sicherung ist zuständig für die Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch SGB IX / SGB XII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Bedarfsermittlung und Sozialberatung zu sozialhilferechtlichen Fragen sowie den angrenzenden Bereichen, Unterstützung bei der Antragstellung und Vermittlungsfunktion.
Das Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung arbeitet eng mit den leistungsrechtlichen Fachdiensten des Kreises zusammen, z.B. mit dem FD Soziale Hilfen und dem Sachgebiet Eingliederungshilfe. Sie übernehmen in dessen Auftrag:
die Bedarfsfeststellung und Klärungsaufgaben
die Beratung der Sachbearbeitung bei der Ausgestaltung der Hilfen
die Prüfung und ggf. Nachjustierung bei der Umsetzung komplexer individuellen Hilfen z. B. Hilfe zur Pflege, Soziale Teilhabe
abgestimmt mit der Sachbearbeitung das Assessment, die Zielvereinbarung und Überprüfung im Rahmen des Persönlichen Budgets
das Case-Management bei anspruchsvollen Fällen mit umfassenden Hilfebedarf
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Mit den Bereichen Asyl, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des FB Gesundheit und Verbraucherschutz und dem FD Allgemeiner Sozialer Dienst im SGB VIII kooperiert er fallbezogen und fallübergreifend, wenn dies erforderlich ist, Beispiele:
- Asylbewerber mit schwerer Erkrankung
- Familien, in denen Kinder SGB VIII Unterstützung benötigen und Eltern eigene Pflegebedarfe haben
- Unterstützte Elternschaft von Menschen mit Behinderung
Das Team ist mit den örtlichen Beratungsstellen (ALB / BEKO u.a.m.) in den Städten und Gemeinden vernetzt. Für diese übernimmt er
- die Fallklärung, wenn die örtlichen Interventionsansätze ausgeschöpft sind
- die Lotsenfunktion für die Klient*innen zur Sicherung der örtlichen Zugänge
Die Bedarfsermittlung und Sozialberatung trägt für die Qualität seiner Arbeit, seinen Kontakten zu den Einwohner*innen, dem Einleiten von Hilfemaßnahmen und für seine fachliche Stellungnahme die Verantwortung. Er übernimmt temporär im Case Management die Fallführung. Die Fallverantwortung, im Sinne der Umsetzungsbewilligung bzw. weiteren Fallführung tragen die jeweils beauftragenden Stellen/Personen.
Der Zugang zum Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung kann:
- Über einen Auftrag der Sachbearbeitung erfolgen. Die Sachbearbeiter*innen der Fachdienste beauftragen die Mitarbeiter*innen des SG fallbezogen eine Überprüfung, eine Bedarfsfeststellung, eine Einschätzung vorzunehmen.
- Durch eine Meldung der Netzwerkpartner erfolgen. Diese melden Fälle, wenn sie in der Fallbearbeitung ihre Klärungs- und Interventionsansätze ausgeschöpft haben und auf die Unterstützung der Sozialberatung zu Fallklärung angewiesen sind.
- Durch die Einwohner*innen des Kreises selbst erfolgen, wenn diese zum Beispiel einen Antrag auf Leistungen stellen, eine Frage haben, Informationen benötigen, Hilfe(n) anfragen.
Kontakt
Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-321
Fax: 06152 989-109
bes@kreisgg.de
Sachgebietsleitung
Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Frau Maierle
Zimmer 312
Mitarbeiter*innen Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Frau Beyer
Zimmer 313
Frau Schaefer
Zimmer 314
Frau Steinwegs-Hülsmann
Zimmer 313