Immobiliardarlehensvermittlung
Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung:
Immobiliardarlehensvermittler
Wer erhält bzw. beantragt:
Natürliche Person, Einzelkauffrau/Einzelkaufmann (Erlaubnis für die Person),
BGB-Gesellschaft/GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG (Erlaubnis für die Personen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, auch Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis),
Juristische Personen wie z. B. GmbH, AG (Erlaubnis für die GmbH oder AG)
Unterlagen:
(1) Antragsblatt
Für Einzelpersonen oder für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person
(2) Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 BzRG)
(3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(2) und (3) erledigt auf Anfrage die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort
(4) Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
(5) Bescheinigung zur Insolvenzfreiheit des zuständigen Insolvenzgerichtes
(6) Bildschirmausdruck der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals (www.vollstreckungsportal.de)
(7) Bescheinigung über eine Berufshaftpflichtversicherung
(8) Sachkundenachweis durch Sachkundeprüfung (IHK), gleichgestellte Berufsqualifikation oder Berufserfahrung als Immobiliardarlehensvermittler
Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen:
Kopie des Gesellschaftsvertrages, Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister.
Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) schon 2 Jahre, sind die bei Punkt 3 - 5 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich.
Unterlagen zur Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer erhalten Sie unter dem Sachgebiet Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Vermittlerregister.
Erlaubnisgebühren:
1.310,00 Euro natürliche Personen
1.365,00 Euro juristische Personen
Kontakt
Frau Avemarie
Sachgebietsleiterin
Zimmer 138
06152 989-377
Frau Kirschner
Sachbearbeiterin
Zimmer 137
06152 989-658
Fax 06152 989-697
eMail: gew@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.