Bewachungserlaubnis
Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung für Bewacher
(Bewachungsunternehmer mit Betriebssitz in Rüsselsheim am Main wenden sich bitte an den Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main)
Wer erhält bzw. beantragt:
Natürliche Person/Einzelkauffrau/Einzelkaufmann (Erlaubnis für die Person),
BGB-Gesellschaft/GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG (Erlaubnis für die Personen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, auch Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis),
Juristische Personen wie z. B. GmbH, AG (Erlaubnis für die GmbH oder AG)
Unterlagen:
(1) Antragsblatt
Für Einzelpersonen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person
(2) Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG)
(3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(2) und (3) erledigt auf Anfrage die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort
(4) Auskunft Schuldnerverzeichnis aus dem zentralen Vollstreckungsportal (www. vollstreckungsportal.de)
(5) Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder Prüfungszeugnis nach § 5 Abs. 1 BewachV oder eine Bescheinigung des früheren Gewerbetreibenden nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BewachV
(6) Versicherungsnachweis
(7) Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten
Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister.
Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) schon 2 Jahre, sind die bei Punkt 3 und 4 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich.
Erlaubnisgebühren:
Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes
für natürliche Personen 1.300,00 Euro
für juristische Personen 1.355,00 Euro
Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen und
Personen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BewachV: 60,00 Euro
Kontakt
Frau Kirschner
06152 989-658
Zimmer 137
Frau Tinat
06152 989-377
Zimmer 138
Fax 06152 989-697
eMail: gew@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Es gilt die 3G-Regel.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.