Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI
Anerkennungsverfahren
Der Landkreis ist für die Anerkennung niedrigschwelliger Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI zuständig. Wenn Sie für Ihr Angebot eine Anerkennung beantragen wollen oder Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, wenden Sie sich bitten an den dafür zuständigen Altenhilfeplaner (siehe rechts).
Die grundlegende Durchführungsverordnung und die Anträge können Sie hier herunterladen: