Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI
Anerkennungsverfahren
Der Landkreis ist für die Anerkennung niedrigschwelliger Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI zuständig. Wenn Sie für Ihr Angebot eine Anerkennung beantragen wollen oder Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Altenhilfeplanerin (siehe rechts).
Die grundlegende Durchführungsverordnung und die Anträge können Sie hier herunterladen:
Gesetzliche Grundlagen und Antragsformulare
Informationsportal zur Suche von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Kontakt
Corinna Koban
Wilhelm-Seipp-Straße 13
64521 Groß-Gerau
Zimmer C206
Tel.: 06152 989 84056
Fax: 06152 989-280