Kinder- und Jugendschutz
Die gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzregelungen sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung altersangemessen schützen. Die Gesetze sind gültig für alle Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch für Veranstalter, Gewerbetreibende und Eltern.
- Informationen über das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
- Veranstaltungen
- Angebote zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie unter
www.bag-jugendschutz.de
www.mpfs.de
Eine Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen im Internet finden Sie unter
www.jugendschutz.net
Umfangreiche Informationen rund um das Bundeskinderschutzgesetz und die Vereinbarung zum §72a SGB VIII im Kreis Groß-Gerau finden Sie hier.
Kontakt
Frau Draxler
Leiterin der Kreisjugendförderung
Zimmer N0-07
06152 989-438
Fax: 06152 989-99150