Das erweiterte Führungszeugnis kann von jeder Person über 14 Jahren beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.
Ein solches Bestätigungsschreiben als Muster findet sich auf dieser Seite als Download.
Das erweiterte Führungszeugnis wird den Ehrenamtlichen vom Bundeszentralregister zugeschickt (Dauer 2 bis 4 Wochen). Dieses Führungszeugnis wird zur Einsichtnahme beim Verein bzw. Träger vorgelegt und verbleibt bei den Ehrenamtlichen.
Frau Draxler
Leiterin der Kreisjugendförderung
Zimmer N0-07
06152 989-438
Herr Trautmann
Päd. Mitarbeiter / Jugendbildungsreferent
Zimmer N0-01
06152 989-466
Fax: 06152 989-99150