Bundeskinderschutzgesetz - Ehrenamtliche
Informationen für Ehrenamtliche
Das erweiterte Führungszeugnis kann von jeder Person über 14 Jahren beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.
- Bei der Antragstellung ist eine Bestätigung des Vereins oder Trägers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass das erweiterte Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII benötigt wird.
- Für Ehrenamtliche ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei.
Ein solches Bestätigungsschreiben als Muster findet sich auf dieser Seite als Download.
Das erweiterte Führungszeugnis wird den Ehrenamtlichen vom Bundeszentralregister zugeschickt (Dauer 2 bis 4 Wochen). Dieses Führungszeugnis wird zur Einsichtnahme beim Verein bzw. Träger vorgelegt und verbleibt bei den Ehrenamtlichen.
Kontakt
Frau Draxler
Leiterin der Kreisjugendförderung
Zimmer N0-07
06152 989-438
Herr Trautmann
Päd. Mitarbeiter / Jugendbildungsreferent
Zimmer N0-01
06152 989-466
Fax: 06152 989-99150
Downloads
- Vereinbarung Kreis GG.pdf
Vereinbarung zum §72a SGB VIII - Muster Einwohnermeldeamt.docx
Vorlage zur Beantragung beim Einwohnermeldeamt - Dokumentationsbogen.docx
Dokumentationsbogen für Vereine - Persoenliche Verpflichtungs- und Ehrenerklaerung.docx
Persönliche Verpflichtungs- und Ehrenerklärung - Kinderschutzleitfaden.pdf
Kinderschutz im Kreis Groß-Gerau