Der Kreis Groß-Gerau hat im Rahmen des Bundesprogramms "Kindertagespflege" ein freiwilliges Fortbildungsangebot (AQ) auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) geschaffen. Es dient der weiteren Professionalisierung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Das Angebot schließt an die Grundqualifizierung (160 UE) an. Näher Informationen können Sie dem Merkblatt AQ entnehmen.
Teilnahmebedingungen zur Anmeldung Begleitqualifizierung (BQ)
Die Angebote aus unserem Programm „Kompetenzorientiert weiterbilden in der Kindertagespflege“ sind ein kostenfreies Angebot für alle Tagespflegepersonen im Kreis Groß-Gerau, die eine Pflegeerlaubnis besitzen. Für den Behalt sowie den Anspruch auf Förderleistungen in Form von Kreis- und Landesmitteln ist der Nachweis einer jährlichen Begleitqualifizierung (BQ) mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten vor zu legen. Dabei ist die Teilnahme an wenigstens einem der angebotenen Module verpflichtend.
Ergänzende Unterrichtseinheiten können durch Fortbildungsveranstaltungen unseres Programms sowie im Rahmen einer Veranstaltung unseres Kooperationsverbundes von Bildungsträgern im Rhein-Main-Gebiet nachgewiesen werden (siehe Netzwerk BQ unter www.kreisgg.de/tageskids).
Bitte klären Sie mit den Eltern der Tageskinder ab, dass Sie bei Teilnahme an Ganztagesveranstaltungen nicht betreuen. Gem. §3 Abs.8 der Satzung des Kreises Groß‑Gerau ist die entsprechende Freistellung geregelt.
Tagespflegepersonen mit einer Ausbildung als Pädagogische Fachkraft können die ergänzenden Unterrichtseinheiten mit der Teilnahme einer Fortbildung für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen aus dem Programm des Fachdienstes nachweisen.
Als Nachweis erhalten Sie Teilnahmebescheinigungen, auf denen die Unterrichtseinheiten vermerkt sind. Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Kalkulieren Sie nicht zu knapp, sondern großzügig mit den erbrachten Stunden. Dann sind Sie im Falle einer Krankheit bzw. eigenen Absage gegen Jahresende auf der rechnerisch sicheren Seite!
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular als Druckversion oder die unten stehende Onlinevariante.
Auf dem Anmeldeformular ist immer eine Zweitwahl anzugeben für den Fall, dass ihr gewünschtes Modul nicht stattfindet oder bereits voll belegt ist. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie von uns eine Zu- oder Absage.
Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen eingegangen sind. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich. Sollten Sie Ihre Teilnahme kurzfristig absagen bzw. an der Veranstaltung nicht erscheinen, stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr von € 50,- in Rechnung. Für die Abendveranstaltungen sowie das Frühlings-Erwachen erheben wir eine Ausfallgebühr von € 25,-. Liegt Ihre Absage bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns vor, erheben wir keine Ausfallgebühr. Absagen aus wichtigem Grund (z.B. wegen Krankheit) können nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen auch innerhalb dieser 7 Tage akzeptiert werden.
Falls Sie das Formular in der Druckversion nutzen, senden dieses bitte auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail bis spätestens 01.01.2020 an den Fachdienst Kindertagesbetreuung
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie von uns eine Zu-oder Absage per E-Mail. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Frau Dressler:Tel.: 06152/989-814