Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform in privatem Rahmen, die familiennah, professionell und zeitlich flexibel ist. Aufwachsen und Lernen findet alltagsnah in einem geschützten Rahmen von maximal fünf Kindern statt. Gerade für die Jüngsten ist die kleine Gruppe und Bindung an eine konstante Bezugsperson gut geeignet. Aber auch Kindergarten- und Grundschulkinder finden ihren Platz. Tagesmütter und Tagesväter haben eine Qualifizierung durchlaufen und bilden sich jährlich fort. In örtlichen Netzwerken arbeiten sie mit den jeweiligen Städten und Gemeinden zusammen. Hierbei entwickelt und erprobt der Kreis Groß-Gerau derzeit verschiedene Modelle zur Vertretung im Krankheitsfall.

Wie finde ich einen Betreuungsplatz?

Drei Kindertagespflegebüros befinden sich wohnortnah in Ihrer Umgebung. Sie vermitteln Plätze und bieten Eltern eine persönliche Beratung an. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten unserer regionalen Kindertagespflegebüros finden Sie rechts in der Kontaktleiste.

Weitere Informationen finden Sie außerdem als <link file:7626 _blank download file>Download hier. Darüber hinaus informieren Sie die Städte und Gemeinden auf ihren Websites über die vor Ort tätigen Kindertagespflegepersonen.

Wo finde ich nähere Informationen zu den Tagespflegepersonen?

In allen 13 Kommunen des Kreises Groß-Gerau bieten Tagespflegepersonen Betreuungsplätze für Kinder an. Viele der Tagesmütter und -väter präsentieren ihr Angebot auf der Homepage ihrer Standortkommune und stellen sich hier anhand von Steckbriefen vor.

Weitere Informationen finden Sie unter den einzelnen Städten und Gemeinden:

Biebesheim
Bischofsheim
Büttelborn
Gernsheim
Ginsheim-Gustavsburg
Groß-Gerau
Kelsterbach
Mörfelden-Walldorf
Nauheim
Raunheim
Riedstadt
Trebur

Wie sind die Kosten und Förderungsmöglichkeiten geregelt?

Tagespflegepersonen sind selbständig tätig. Zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in der u.a. die Höhe des Betreuungsentgeltes festgelegt wird. Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf finanzielle Förderung der Kinderbetreuungskosten zu stellen. In diesem Fall zahlen die Eltern ihre monatlichen Kostenbeiträge gemäß der gültigen Satzung an das Jugendamt. Die Tagespflegeperson erhält ihrerseits die Zahlung der laufenden Geldleistung direkt vom Jugendamt.

Entsprechende Unterlagen finden Sie zum Downloaden im Bereich: Tageskids/Kindertagespflege/Unser Angebot/Finanzielle Förderung.

 

Wie werde ich Tagespflegeperson?

Sie arbeiten gerne selbständig und engagiert? Sie möchten Kindern eine familiennahe, individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit bieten? Sie haben vor, dies längerfristig auszuüben? Dann sollten Sie über eine Qualifizierung zur selbständigen Tagespflegeperson nachdenken. Die Voraussetzungen sind:

  • Freude und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Mindestalter: 21 Jahre.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Mind. Hauptschulabschluss
  • Kindgerechte Räumlichkeiten
  • Bereitschaft zur Kooperation mit Eltern, Jugendamt, Kommune und Tagespflegepersonen

Eine schriftliche Bewerbung ist erforderlich. Darauf aufbauend finden ein Eignungsgespräch und ein Hausbesuch statt. Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und Jugendamtsabfrage sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung wird vorausgesetzt. Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in dem für Sie zuständigen Kindertagespflegebüro.

 

Die nächste Tagespflegequalifizierung beginnt im Mai 2018.

 

 

Tagespflegeperson gesucht

Flyer zur Tagespflege im Kreis

Die notwendigen Grundlagen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson vermittelt der zertifizierte Bildungsträger MAZ e.V. – ein Familienzentrum, mit dem das Jugendamt erfolgreich kooperiert.

Aufgeteilt in ein Grund- und Aufbaumodul à 80 Unterrichtseinheiten  - in Summe 160 UE - absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Modul zwei Ganztagsblöcke  à vier Tage und zusätzlich vier Tages- bzw. Abendveranstaltungen. Bewerberinnen mit pädagogischer Ausbildung müssen in jedem Fall das Grundmodul absolvieren und können freiwillig das Aufbaumodul belegen.

Jede Teilnehmerin schließt die Qualifizierung mit einer schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium ab. Verantwortlich für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII ist das jeweils regional zuständige Kindertagespflegebüro im Kreis Groß-Gerau.

Die Teilnahme an der Qualifizierung ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Kinderbetreuung kann in Anspruch genommen werden.

Mütter-Aktions-Zentrum MAZ e.V.

Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung

Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis verpflichten sich jährlich zur Weiterqualifizierung mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Der aktuelle Wegweiser für die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung für Tagespflegepersonen steht hier zum Download bereit:

  • <link file:14953 download herunterladen der datei>Wegweiser für Tagespflegepersonen 2018
  • Programme der Netzwerkkooperation BQ

Wenn Sie möchten können sich hier auch direkt Online anmelden.