Betreuungsnachweis Tagespflegekind zum 01.03.2022
Sehr geehrte Kindertagespflegeperson im Kreis Groß-Gerau,
Bitte beachten Sie: Für jedes Kind, dass zum 01.03.2022 in einem vertraglichen Betreuungsverhältnis zu Ihnen steht – unabhängig, ob das Kind an diesem Tag von Ihnen betreut wird - ist ein entsprechender Bogen auszufüllen und digital abzusenden.
Für die statistische Erhebung benötigen wir alle Daten, die auf dem Betreuungsnachweis abgefragt werden, daher handelt es sich um Pflichtfelder. Das Formular hat drei Abfrageschwerpunkte:
- Angaben Kindertagespflegeperson
- Angaben Tagespflegekind
- Angaben zum Betreuungsverhältnis
Bitte beachten Sie, die Frage nach dem Migrationshintergrund ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Verwenden Sie beim Ausfüllen der Felder mit hinterlegten Wasserzeichen lediglich die entsprechenden Angaben ohne weitere Textzusätze. Bei unregelmäßigem Betreuungsbedarf tragen Sie bitte den durchschnittlichen wöchentlichen Stundenumfang der Betreuung ein und entscheiden Sie wie viele Tage in der Woche das Kind in der Regel von Ihnen betreut wird.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind an den statistischen Erhebungen nach § 33 HKJGB und aufgrund des Landesförderprogramms gemäß § 32a HKJGB teilzunehmen.
Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit den von Ihnen gemachten Angaben und werden automatisch an den Anfang des Formulars geleitet um ein weiteres Kind einzugeben.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Das TagesKids Team
§ 33 HKJGB Auskunftspflicht und Statistik:
„Bei den Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen können zum Zweck der Berechnung pauschaler Zuwendungen und Zuweisungen nach diesem Gesetz und für Zwecke der Landesstatistik Erhebungen durchgeführt werden und Auskünfte eingeholt werden.“