Schnellzugriff auf Anträge
Antrag auf Rückerstattung von Fahrtkosten
Antrag auf Beförderung im freigestellten Schülerverkehr
Antrag auf Rückerstattung von Fahrtkosten zum Betriebspraktikum
Sind Sie sich unsicher ob Anspruch besteht und welcher Antrag der Richtige ist? Wir führen Sie durch die Beantragung:
Welche Schulform wird besucht?
Grundschule
Klasse 1-4
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und der zuständigen nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule, für Schüler*innen der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schüler*innen ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Der Kreis Groß-Gerau unterhält viele wohnortnahe Grundschulen, so dass diese fast immer innerhalb von zwei Kilometer Wegstrecke zu erreichen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Fahrtkosten dann in Form eines kostenlosen Schülertickets Hessen übernommen, welches hier beantragt werden kann.
Vorlaufkurs:
Kindergartenkinder, die an der zuständigen Grundschule, welche den Vorlaufkurs anbietet, einen Vorlaufkurs besuchen, werden innerhalb des freigestellten Schülerverkehrs zur Grundschule befördert. Sie werden vom Kindergarten abgeholt und nach dem Unterricht wieder dorthin zurückgebracht. Die Kosten hierfür übernimmt der Schulträger. Die Beantragung läuft im Fall des Vorlaufkurses über das Sekretariat der Grundschule.
Vorklasse:
Kinder, die an der zuständigen Grundschule in die Vorklasse gehen, werden ebenfalls im freigestellten Schülerverkehr befördert. Die Kosten hierfür übernimmt der Schulträger. Die Beantragung läuft im Fall der Vorklasse über das Sekretariat der Grundschule.
Mittelstufe
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und der zuständigen nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des Kreises, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als drei Kilometer (einfache Entfernung) beträgt. Die Fahrtkosten werden dann in Form eines kostenlosen Schülertickets Hessen übernommen. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
PuSch-Klasse: Auch hier besteht ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und der zuständigen nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des Kreises, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als drei Kilometer (einfache Entfernung) beträgt. Die Fahrtkosten werden dann in Form eines kostenlosen Schülerticket Hessen übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, übernehmen wir nur die Fahrtkosten zum Praktikum. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
Berufliche Schulen
Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin und des Schülers bis zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen, zuständigen Schule mehr als drei Kilometer (einfache Entfernung) beträgt
Ausbildung im Dualen System:
Kosten werden nur im ersten Ausbildungsjahr für den Besuch der Berufsschule übernommen. (Grundstufe der Berufsschule). Hier können nur bereits entstandene Kosten erstattet werden. Hier finden Sie alles zur Beantragung der Kostenrückerstattung.
2-Jährige Berufsfachschule nach dem Hauptschulabschluss, BÜA:
Die Fahrtkosten werden in Form eines kostenlosen Schülertickets Hessen für das erste Jahr der Berufsfachschule übernommen. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung:
Die Fahrtkosten werden in Form eines kostenlosen Schülertickets Hessen übernommen. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
Berufsgrundbildungsjahr:
Die Fahrtkosten werden in Form eines kostenlosen Schülertickets Hessen übernommen. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
Intea oder Intensivklassen
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und der zugewiesenen Schule, für Schüler*innen der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schüler*innen ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Eine Kostenübernahme erfolgt nur in den ersten 12 Monaten des Schulbesuchs. Hier finden Sie alles Wichtige zur Beantragung eines für Sie kostenlosen Schülerticket Hessen.
Sonstige
FAUB, Fachpraktische Ausbildung, mehrjährige Berufsfachschule, BO-Klassen:
Falls eine der o.g. Schulformen besucht wird, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Sollte Sie keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, z.B. weil der Schulweg zu kurz ist oder Sie eine Schulform besuchen, für die kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, z.B. den Besuch der Gymnasialen Oberstufe, sowie für den Besuch der Fachoberschule, können Sie das Schülerticket aber als Selbstzahler zum attraktiven Preis von 365 €/Jahr bei der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft LNVG kaufen.
Das Thema „Schülerbeförderung“ ist sehr komplex. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter den o.g. Rufnummern zur Verfügung.
Schüler*innen die nicht die nächstgelegene Schule besuchen
Schüler*innen die nicht die nächstgelegenen aufnahmefähige Schule des Kreises Groß-Gerau besuchen (z.B.: Schulen in Rheinland-Pfalz, oder die des Schulträgers Rüsselsheim am Main), erhalten nur die Beförderungskosten erstattet, die entstanden wären, wenn sie die nächstgelegene Schule des Kreises besuchen würden. Höchstens jedoch die tatsächlich entstandenen Kosten.
Die nächstgelegene Schule wird wie folgt geprüft:
Besuch einer Haupt- oder Realschule
Prüfung zur nächstgelegenen Haupt- oder Realschule.
Besuch eines Gymnasiums
Prüfung zum nächstgelegenen Gymnasium (Mittelstufe).
Besuch einer Integrierten Gesamtschule
Prüfung zur nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule.
Besuch einer Kooperativen Gesamtschule
Prüfung zur nächstgelegenen Schule an der der angestrebte Abschluss am Ender der Mittelstufe erreicht werden kann. (Hauptschulzweig mit Haupt- und Realschule, Realschulzweig mit Haupt- und Realschule, Gymnasialzweig mit Gymnasium (Mittelstufe)).
Ist die nächstgelegenen aufnahmefähige Schule unter 3.000m Fußweg zu erreichen, erfolgt keine Übernahme der Beförderungskosten, auch nicht zur weitergelegenen Wunschschule.
Sollte die nächstgelegenen Schule nicht mehr aufnahmefähig sein, so muss dies z.B. durch eine Bescheinigung der Schulleitung belegt werden.
Kontakt
Fachdienst Schulverwaltung
Schülerbeförderung
Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Besuchsanschrift:
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau
06152 989 99408
06152 989 99512
06152 989 99177
Fachdienstleitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Johanna Gössl
+49 6152 989 512
Bei Fragen zu Ihrem Schülerticket Hessen, Verlust Ihrer Chipkarte etc.:
Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
+49 6152 84777
eticket@lnvg-gg.de