Was?
- Alle Kinder haben das Recht und die Pflicht, eine Schule zu besuchen.
- Bei keinen oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, bestehen entsprechende Fördermöglichkeiten wie Vorlaufkurse, Intensivkurse oder Intensivklassen zur Sprachförderung
- Personen mit entsprechenden schulischen Leistungen können die Schule über die Zeit der Schulpflicht hinaus besuchen. Siehe auch: Schule > Schulformen und schulische Übergänge allgemein (>)
Dauer
- Mindestens bis zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Näheres zur Schulpflicht, siehe unten: „Weiterführende Links“.
Inhalt
- Schulpflichtige Kinder münden in allgemeinbildende Schulen. Bei keinen oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen wird zunächst eine bis zu zweijährige Intensivklasse, oder ein bis zu zweieinhalbjähriger Intensivkurs zwecks Deutschförderung besucht.
- Für Kinder im Vorschulalter, die noch keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, besteht die Möglichkeit Deutsch-Vorlaufkurse zu besuchen. Anmeldungen zum Vorlaufkurs nehmen die zuständigen Grundschulen entgegen. Ebenso besteht die Möglichkeit ein schulpflichtig werdendes Kind für ein Jahr von der Einschulung zurückzustellen und stattdessen für ein Jahr eine verpflichtende Sprachförderung oder die Vorklasse zu besuchen.
- Alle schulischen Sprachfördermaßnahmen sind im Hessischen Gesamtsprachförderkonzept zusammengefasst. Näheres hierzu, siehe unten: „Weiterführende Links“.
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Unabhängig vom Aufenthaltsstatus besteht Schulpflicht, sobald ein Kind im örtlichen Einwohnermeldeamt gemeldet wurde
Alter
- i.d.R. von 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag)
- Personen mit Sprachförderbedarf zwischen 16 bis 18 Jahren (für Geflüchtete bis 19 Jahre) haben die Möglichkeit, in Intensivklassen an beruflichen Schulen zu münden, siehe: Schule > Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) (>)
Sprachkenntnisse
- keine formellen Zugangsvoraussetzungen
Wann?
- Der Eintritt in eine Sprachfördermaßnahme ist jederzeit möglich.
Wo?
- Allgemeinbildende Standortschulen in Groß-Gerau
Wie?
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts. Kinder- und Jugendliche werden gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten im persönlichen Beratungsgespräch hinsichtlich ihres Sprach- und Lernstandes eingestuft. Die Mitarbeiterinnen des ABZ weisen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Aufnahmegespräches einer möglichst wohnortnahen Sprachfördermaßnahme, an einer geeigneten Schule im Kreis Groß-Gerau zu.
Kontakt
Weiterführende Links:
Aufnahme- und Beratungszentrum Rüsselsheim
Hessisches Kultusministerium: Hessisches Gesamtsprachförderkonzept
Hessisches Kultusministerium: Aufnahme- und Beratungszentren
Hessisches Kultusministerium: Das hessische Schulsystem (Videos auf Deutsch, Enflisch, französisch und Arabisch)
Bundesagentur für Arbeit: Grafik zum hessischen Schulsystem
Hessisches Kultusministerium: Schulpflicht in Hessen