Kurzinformation
- Betreuung von Kinder durch Tagesmütter und Tagesväter in einem familiären Umfeld, daher besonders geeignet für Kinder unter 3 Jahren
- zeitlich flexible Betreuung
- Für Kinder besteht ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch gilt für ausländische Kinder ebenso wie für alle anderen Kinder.
- Sofern kein ausreichendes Einkommen der Eltern besteht, kann das Jugendamt (hier: Fachdienst Kindertagesbetreuung) auf Antrag die Beiträge für die Kindertagespflege ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII)
- In allen Kommunen des Kreises werden Betreuungsplätze bei Tagesmüttern und Tagesvätern angeboten.
- 3 regionale TagesKids-Büros des Kreises dienen für Personen aus den 13 Städte und Gemeinden im Kreis außer Rüsselsheim als Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
- Die Fachaufsicht liegt für die Stadt Rüsselsheim beim Jugendamt Rüsselsheim, für alle sonstigen Städte und Gemeinden im Kreis beim Jugendamt des Kreises Groß-Gerau, hier Fachdienst Kindertagesbetreuung.
Links
Informationen zu den Angeboten in den jeweiligen Kommunen im Kreis (außer Stadt Rüsselsheim)
Kreis Groß-Gerau, Jugendamt, Fachdienst Kinderbetreuung, Tageskids
Stadt Rüsselsheim, Jugendamt, FB Bildung und Betreuung, Bereich Kindertagesbetreuung
Zusätzliche Informationsmaterialien
Flyer „Liebevolle Zuwendung gesucht", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau
Flyer „Selbstständig arbeiten mit Kindern", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau
Faltblatt: „Ihr Kind in guten Händen", Hrsg.: Stadt Rüsselsheim
Kindertagespflege, Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen, inkl. Video, (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Dari,, Farsi, Kurdisch, Russisch, Türkisch, Tigrinya), Hrsg.: Bundesverband für Kindertagespflege
Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung in der Kindertagespflege, Bundesverband für Kindertagespflege