Kita

Kindertagespflege

Kurzinformation

  • Betreuung von Kinder durch Tagesmütter und Tagesväter in einem familiären Umfeld, daher besonders geeignet für Kinder unter 3 Jahren
  • zeitlich flexible Betreuung
  • Für Kinder besteht ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch gilt für ausländische Kinder ebenso wie für alle anderen Kinder.
  • Sofern kein ausreichendes Einkommen der Eltern besteht, kann das Jugendamt (hier: Fachdienst Kindertagesbetreuung) auf Antrag die Beiträge für die Kindertagespflege ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII)
  • In allen Kommunen des Kreises werden Betreuungsplätze bei Tagesmüttern und Tagesvätern angeboten.
  • 3 regionale TagesKids-Büros des Kreises dienen für Personen aus den 13 Städte und Gemeinden im Kreis außer Rüsselsheim als Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
  • Die Fachaufsicht liegt für die Stadt Rüsselsheim beim Jugendamt Rüsselsheim, für alle sonstigen Städte und Gemeinden im Kreis beim Jugendamt des Kreises Groß-Gerau, hier Fachdienst Kindertagesbetreuung.

Links

Informationen zu den Angeboten in den jeweiligen Kommunen im Kreis (außer Stadt Rüsselsheim)

Kreis Groß-Gerau, Jugendamt, Fachdienst Kinderbetreuung, Tageskids

Stadt Rüsselsheim, Jugendamt, FB Bildung und Betreuung, Bereich Kindertagesbetreuung

Zusätzliche Informationsmaterialien

Flyer „Liebevolle Zuwendung gesucht", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau

Flyer „Selbstständig arbeiten mit Kindern", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau 

Faltblatt: „Ihr Kind in guten Händen", Hrsg.: Stadt Rüsselsheim

Kindertagespflege, Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen, inkl.  Video, (Deutsch, Englisch, Französisch,  Arabisch,  Dari,, Farsi, Kurdisch, Russisch, Türkisch,  Tigrinya), Hrsg.: Bundesverband für Kindertagespflege

Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung in der Kindertagespflege, Bundesverband für Kindertagespflege

Kindertagesstätten

Kurzinformation

  • Für Kinder besteht ab dem ersten bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht der Rechtsanspruch in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gilt für ausländische Kinder ebenso wie für alle anderen Kinder.
  • Sofern kein ausreichendes Einkommen der Eltern besteht, kann das Jugendamt (hier: Wirtschaftliche Jugendhilfe) auf Antrag die Beiträge für die Kita ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII).
  • Die Fachaufsicht liegt für die Stadt Rüsselsheim beim Jugendamt Rüsselsheim, für die sonstigen Städte und Gemeinden im Kreis beim Jugendamt des Kreises Groß-Gerau, hier: Fachdienst Kindertagesbetreuung.

Links

  • Für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt-/ Gemeindeverwaltung bzw. deren Internetseite   oder an konfessionelle / freie Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten. 

Kreis Groß-Gerau, Jugendamt, Fachdienst Kinderbetreuung

Stadt Rüsselsheim, Jugendamt, FB Bildung und Betreuung, Bereich Kindertagesbetreuung

Stadt Rüsselsheim: webKITA, Onlineregistrierung für Kitas in Rüsselsheim sowie Informationen

Zusätzliche Informationsmaterialien

Merkblatt für Eltern mit Informationen zum Rechtsanspruch für die Kommunen im Kreis außer Rüsselsheim, Hrsg.: Kreis Groß-Gerau

Broschüre: Herzlich Willkommen in unserer Kita, (Deutsch, Englisch, Französisch, Tigrinya, Arabisch, Farsi), Hrsg.: BMFSFJ

Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung, Homepage des BMBF