Kindertagespflege
Kurzinformation
- Betreuung von Kinder durch Tagesmütter und Tagesväter in einem familiären Umfeld, daher besonders geeignet für Kinder unter 3 Jahren
- zeitlich flexible Betreuung
- Für Kinder besteht ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch gilt für ausländische Kinder ebenso wie für alle anderen Kinder.
- Sofern kein ausreichendes Einkommen der Eltern besteht, kann das Jugendamt (hier: Fachdienst Kindertagesbetreuung) auf Antrag die Beiträge für die Kindertagespflege ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII)
- In allen Kommunen des Kreises werden Betreuungsplätze bei Tagesmüttern und Tagesvätern angeboten.
- 3 regionale TagesKids-Büros des Kreises dienen für Personen aus den 13 Städte und Gemeinden im Kreis außer Rüsselsheim als Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
- Die Fachaufsicht liegt für die Stadt Rüsselsheim beim Jugendamt Rüsselsheim, für alle sonstigen Städte und Gemeinden im Kreis beim Jugendamt des Kreises Groß-Gerau, hier Fachdienst Kindertagesbetreuung.
Links
Informationen zu den Angeboten in den jeweiligen Kommunen im Kreis (außer Stadt Rüsselsheim)
Kreis Groß-Gerau, Jugendamt, Fachdienst Kinderbetreuung, Tageskids
Stadt Rüsselsheim, Jugendamt, FB Bildung und Betreuung, Bereich Kindertagesbetreuung
Zusätzliche Informationsmaterialien
Flyer „Liebevolle Zuwendung gesucht", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau
Flyer „Selbstständig arbeiten mit Kindern", Hrsg.: Kreis Groß-Gerau
Faltblatt: „Ihr Kind in guten Händen", Hrsg.: Stadt Rüsselsheim
Kindertagesstätten
Kurzinformation
- Für Kinder besteht ab dem ersten bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht der Rechtsanspruch in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gilt für ausländische Kinder ebenso wie für alle anderen Kinder.
- Sofern kein ausreichendes Einkommen der Eltern besteht, kann das Jugendamt (hier: Wirtschaftliche Jugendhilfe) auf Antrag die Beiträge für die Kita ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII).
- Die Fachaufsicht liegt für die Stadt Rüsselsheim beim Jugendamt Rüsselsheim, für die sonstigen Städte und Gemeinden im Kreis beim Jugendamt des Kreises Groß-Gerau, hier: Fachdienst Kindertagesbetreuung.
Links
- Für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt-/ Gemeindeverwaltung bzw. deren Internetseite oder an konfessionelle / freie Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten.
Kreis Groß-Gerau, Jugendamt, Fachdienst Kinderbetreuung
Stadt Rüsselsheim, Jugendamt, FB Bildung und Betreuung, Bereich Kindertagesbetreuung
Stadt Rüsselsheim: webKITA, Onlineregistrierung für Kitas in Rüsselsheim sowie Informationen
Zusätzliche Informationsmaterialien
Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung, Homepage des BMBF