Was?
- Das Kommunale Jobcenter nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahr. Dazu gehören die Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, also die Beratung, Vermittlung und Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II hinsichtlich Ausbildung und Arbeit
Inhalte
- Beratung und Vermittlung von jungen Menschen und Erwachsenen in Arbeit oder Ausbildung
- Beratung von Arbeitgebern
- Berufsberatung für Personen unter 25 Jahren
- Unterstützung und Förderung von Eingliederungsmaßnahmen und Qualifizierungsangeboten
Wer?
Aufenthaltsstatus
Alle erwerbsfähigen Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten
Unter anderem Geflüchtete:
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel
- Asylbewerber_innen und Geduldete erhalten keine Leistungen vom Jobcenter. Zuständig ist hier die Bundesagentur für Arbeit (>)
Unter anderem sonstige Drittstaatler_innen:
- Detaillierte Informationen, ob ein Zugang zum SGB II besteht, können der „Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer“, entnommen werden, siehe unten: „Weiterführende Links“.
Alter
- für Personen unter 25 Jahren: Beratung durch das U25-Team des Jobcenters
- für Personen zwischen 25 und 49 Jahren; Beratung durch das Ü25-Team des Jobcenters
- für Personen über 50 Jahren: Beratung durch das Ü50-Team des Jobcenters
Sprachkenntnisse
- keine formellen Voraussetzungen
Weiteres
- Das Jobcenter ist zuständig für Personen die leistungsberechtigt sind nach dem SGB II (beispielsweise Bezug von Arbeitslosengeld II). Für alle sonstigen Personen ist die Bundesagentur für Arbeit (>) zuständig.
Wo?
- Es gibt Servicebüros in Bischofsheim, Biebesheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim
Wie?
- Termine erfolgen nach Vereinbarung mit der Integrationsfachkraft.
Kontakt
- Zentrale Servicenummer: 06152-9854200
Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 8-16 Uhr; Mi.: 8-12 und 14-18 Uhr; Fr.: 8-13 Uhr
Region Nord:
- zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim, Trebur:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicecenter Bischofsheim, Dresdener Str. 5, 65474 Bischofsheim
Tel.: 06144-468040, E-Mail: bischofsheim@
jc-gg.de - zuständig für Rüsselsheim, Kelsterbach, Raunheim:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Rüsselsheim, Eisenstr. 40, 65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142-177660, E-Mail: ruesselsheim@
jc-gg.de
Region Mitte:
- zuständig für Mörfelden-Walldorf:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Mörfelden-Walldorf, Farmstr. 17, 60547 Mörfelden-Walldorf
Tel.: 06105-96840, E-Mail: moewa@
jc-gg.de - zuständig für Groß-Gerau und Büttelborn:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 15, 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152-98540, E-Mail: gross-gerau@
jc-gg.de
Region Süd:
- zuständig für Biebesheim, Riedstadt, Stockstadt, Gernsheim:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicecenter Biebesheim, Brunnenweg 1, 64584 Biebesheim
Tel.: 06258-83360, E-Mail: biebesheim@
jc-gg.de
Weiterführende Links
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, Hrsg.: IQ Netzwerk