Das Sachgebiet -Soziale Wohnungsbauförderung – hat die allgemeine Aufgabe über die aktuellen Förderprogramme des Landes Hessens im Bereich Wohnungsbau zu informieren, zu beraten und bei der jeweiligen Antragsstellung zu unterstützen mit dem Ziel der Bewilligung.
Die staatliche Förderung besteht aus zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen.
Neben einer Vielzahl von Förderprogrammen des Landes richten sich zwei Förderprogramme (Hessendarlehen und Hessenbaudarlehen) vorzugsweise an junge Familien die erstmalig selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen.
Bevor also ein Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag zum Erwerb eines bestehenden Hauses unterschrieben wird, sollte man sich informieren, ob die Fördervoraussetzungen für das jeweilige Förderprogramm gegeben sind.
Nach den geltenden Richtlinien zu den Förderprogrammen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderprogramme des Landes Hessen.
Für genauere Informationen zu den Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, so bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung, auch um Ihnen mitzuteilen, welche Unterlagen von Ihnen zu der Beratung benötig werden.
Weitere Informationen, sowie Downloads finden Sie auf der Internetseite der Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen (http://www.wibank.de/).
Sachbearbeiter/in Wohnungsbauförderung
Frau B. Thuy
06152 989-559
Fax 06152 989-346
Zimmer 528
wohnungsbaufoerderung@kreisgg.de
Termine nach Vereinbarung