Ordnungswidrigkeiten
bezüglich des Baurechts
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig baurechtlichen Vorschriften zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Ordnungswidrigkeiten in baurechtlicher Hinsicht ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Bei Fragen bezüglich der Ordnungswidrigkeiten helfen wir Ihnen gerne weiter.