Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Er wird an in- und ausländische Bürger*innen verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Rechtsgrundlage

Das Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", zuletzt geändert durch Art. 6 Erlass v. 29. 1.1979 I 142.

Der Erlass über die Stiftung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" vom 7. September 1951 (BGBl. I S. 831).

Wer kann ausgezeichnet werden?

Der Bundesverdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Antragstellung

Wenn Sie jemanden für eine Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz vorschlagen möchten, können Sie hierfür die als Download hinterlegte Anregung verwenden.

Die Anregung kann bei dem Landrat oder der Landrätin bzw. Oberbürgermeister*in und der Staats- oder Senatskanzlei seines Bundeslandes tun, in dem die oder der Auszuzeichnende ihren oder seinen Wohnsitz hat. Für Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist dies die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden.

 Neben dem Anregungsformular benötigen wir folgende Daten der vorgeschlagenen Person:

  • Übersicht über den Ausbildungs- und Berufsweg (Lebenslauf)
  • Darstellung aller ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Ggf. Übersicht über den politischen Werdegang
  • Ggf. Übersicht über die Zugehörigkeit zu Organen der Stadt, Gemeinde, des Kreises usw. und der damit verbundenen Tätigkeiten in Ausschüssen, Verbänden und Kommissionen
  • Konkrete Angaben über die besonderen Verdienste der oder des Vorgeschlagenen
  • Wenn möglich sollten Institutionen benannt werden (mit Anschrift), die über die Verdienste der oder des Vorgeschlagenen Auskunft geben können

Möglichst vollständige Angaben zu den einzelnen Punkten erleichtern und verkürzen die Bearbeitung des Vorschlags erheblich.

Im Prüfungsverfahren werden die Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen der oder die Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war und Verdienste erworben hat, angeschrieben und zu dem Vorschlag gehört.

Das Ergebnis der Prüfung bei Befürwortung der Auszeichnung in einem Bericht mit Vorschlagsbegründung zusammengefasst und mit dem entscheidungsreifen Vorgang der Hessischen Staatskanzlei vorgelegt. Die Fachministerien, in deren Zuständigkeitsbereich Verdienste erworben wurden, erhalten gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Hessische Staatskanzlei legt den Vorgang dem Bundespräsidialamt in Berlin zur endgültigen Entscheidung vor. Der Bundespräsident entscheidet aufgrund der Ordensvorschläge, wem er den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleiht.

Anregung_ Bundesverdienstkreuz_2022

Bearbeitungsdauer

Da der gesamte Vorgang mehrere Prüfungen von unterschiedlichen Institutionen erfordert, kann die Prüfung des Vorschlags unter Umständen mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen.

Aushändigung

Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsident*innen der Länder, Landes- oder Bundesminister*innen, Regierungspräsident*innen, Landrät*innen oder Bürgermeister*innen. Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Der hessische Ministerpräsident behält sich vor, Orden und Urkunde selbst zu überreichen oder die Leitung eines Ministeriums damit zu beauftragen.

Herr Landrat Will überreicht eine solche Auszeichnung im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landratsamt Groß-Gerau.