Bundeskinderschutzgesetz - Ehrenamtliche

Informationen für Ehrenamtliche

Das erweiterte Führungszeugnis kann von jeder Person über 14 Jahren beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.

  • Bei der Antragstellung ist eine Bestätigung des Vereins oder Trägers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass das erweiterte Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII benötigt wird.
  • Für Ehrenamtliche ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei.

Ein solches Bestätigungsschreiben als Muster findet sich auf dieser Seite als Download.

Das erweiterte Führungszeugnis wird den Ehrenamtlichen vom Bundeszentralregister zugeschickt (Dauer 2 bis 4 Wochen). Dieses Führungszeugnis wird zur Einsichtnahme beim Verein bzw. Träger vorgelegt und verbleibt bei den Ehrenamtlichen.

Kontakt

Frau Draxler
Leiterin der Kreisjugendförderung
Zimmer N0-07
06152 989-438

jf@kreisgg.de

Herr Trautmann
Päd. Mitarbeiter / Jugendbildungsreferent
06152 989-466

jf@kreisgg.de

Fax: 06152 989-99150