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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Ummeldung auf Saisonkennzeichen
 
Saisonkennzeichen Sie möchten ein Fahrzeug auf Saisonkennzeichen ummelden?

Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Motorräder, Wohnmobile) besteht seit 01. März 1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dadurch spart man bei der Versicherung und der Steuer und hat gegenüber früher den Vorteil, dass man sein Fahrzeug nicht regelmäßig ab- und wieder anmelden muss.

Ist ein Fahrzeug zugelassen und hat das Kennzeichen insgesamt maximal 7 Stellen, so behält es seine alte Nummer, benötigt jedoch neue Schilder, bei denen am rechten Rand der Betriebszeitraum eingeprägt ist. Hat das bisherige Kennzeichen insgesamt 8 Stellen, so wird die Zuteilung einer kürzeren Kombination erforderlich.

Der Betriebszeitraum beläuft sich immer auf volle Kalendermonate und muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.

Wird ein Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug beantragt, das vorher kein GG-Kennzeichen hatte, so kann maximal eine insgesamt 7-stellige Kombination zugeteilt werden (z. B. 'GG-AB 123' oder 'GG-A 1234'). Bitte beachten Sie dies bei einer eventuellen Wunschkennzeichen-Reservierung.

Außerhalb des Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf nicht öffentlich zugänglichem Privatgrund stehen. Es darf natürlich nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden!

Auch außerhalb der Saison muss fortlaufend ein Nachweis von Versicherungsschutz vorliegen, welcher spätestens mit dem 1. Tag des Betriebszeitraumes beginnen muss.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ") mit Angabe der Saison
  • evtl. gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger Personalausweis oder Pass

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre)
  • gültiger Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person
 
Kosten:
  • 27,10 Euro (bis 35,60 Euro)
  • zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher
siehe auch:
- Vollmacht
- Wunschkennzeichen
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)

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