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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland
 
Ausfuhrkennzeichen Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland ausführen?

Grundsätzlich kann ein zugelassenes Fahrzeug jederzeit ausgeführt werden. Es kommt jedoch immer wieder zu Problemen für den ehemaligen Halter, wenn das Fahrzeug im Ausland nicht umgemeldet wird. Auch wenn es im Ausland umgemeldet wird, erhält die Zulasungsstelle darüber oft keine Benachrichtigung, so dass Sie im Zweifelsfall weiter steuer- und versicherungspflichtig bleiben.

Daher ist der sicherste Weg, für das Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen!

Um ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug zu erhalten, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle eventuell vorgefahren werden (s. 'Vorführpflicht'). Es muss sich im Kreis Groß-Gerau befinden. Befindet es sich in einem anderen Kreis, so müssen Sie zu der dort zuständigen Zulassungsbehörde.

Ausfuhrkennzeichen sind nur begrenzt gültig. Der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem roten Feld auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.




Verwendung anderer Kennzeichen:

Eine Überführung von Fahrzeugen ins Ausland mit roten (06-er) bzw. Kurzzeitkenn-zeichen ist nur möglich, soweit diese von den Auslandsstaaten toleriert oder aufgrund eines Abkommens akzeptiert werden.

Soweit diese Kennzeichen nur toleriert werden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung an der Grenze!

Beantragen Sie im Zweifelsfall Ausfuhrkennzeichen!

Hinweis: Seit 01.07.2010 sind auch Ausfuhrkennzeichen vom ersten Tag an Kfz-Steuerpflichtig.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief
  • gelbe Versicherungskarte für Ausfuhr
  • Kaufvertrag
  • eine bis zum Ablauf der Ausfuhrkennzeichen
    gültige HU-Bescheinigung
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
    Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder
  • wenn das Fahrzeug stillgelegt ist:
    grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I
  • evtl. Vollmacht (s. u.: bitte nachlesen!)
  • Bankverbindung (hat der Ausführende keine inländische Bankverbindung, wird in der Regel gegen einen kleinen Aufpreis beim Kauf die Bankverbindung des Verkäufers zum Einzug der anfallenden Kfz-Steuer angegeben)

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger original Personalausweis oder gültiger Pass
    bei Pass und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Kreis GG:
    Meldebescheingung nicht älter als 3 Jahre

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung')
  • gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person
 
Kosten:
  • 31,80 Euro (bis 45,10 Euro)
  • zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher
siehe auch:
- Vollmacht
- Firmenzulassung
- Vorführplicht
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)

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